Rechtliche Grundlagen für die Schule

Bildquelle: Mit KI erstellt (CoPilot)
1. Die neue KI-Verordnung (KI-VO)
Die europäische KI-Verordnung (KI-VO) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Ziel ist die sichere und verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen. Die Regelungen werden schrittweise eingeführt, seit dem 2. Februar 2025 gelten die ersten Bestimmungen.
2. Was ist in Schulen verboten?
Bestimmte KI-Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 explizit untersagt:
- Emotionsanalyse von Schüler*innen durch KI-Systeme.
- Manipulative KI-Techniken, die unbewusst beeinflussen.
- Profiling zur Vorhersage von Verhalten oder Leistungen.
- Ungezielte Gesichtserkennung aus Online-Daten.
3. Hochrisiko-KI: Was bedeutet das für Lehrkräfte?
Bestimmte KI-Anwendungen gelten als „Hochrisiko“ und unterliegen strengen Anforderungen:
- KI-gestützte Benotung: Eine KI darf nicht allein über Schülerleistungen entscheiden. Die finale Bewertung muss durch Lehrkräfte erfolgen.
- KI-gestützte Lernplattformen: Dürfen nicht zur Leistungsbewertung oder Verhaltensüberwachung eingesetzt werden.
- KI-Chatbots: Müssen klar als KI erkennbar sein und dürfen keine sensiblen personenbezogenen Daten verarbeiten.
4. Datenschutz: Was müssen Lehrkräfte beachten
- Keine Eingabe personenbezogener Daten in KI-Systeme (z. B. Schüler*innen-Namen, Hausaufgabeninhalte, die handschriftlich angefertigt wurden).
- Verbot der verpflichtenden Nutzung von kommerziellen KI-Tools für Schüler*innen.
- Transparenzpflicht: Schüler*innen und Eltern müssen über den Einsatz von KI informiert werden.
5. Konsequenzen für den Unterricht
- KI-Unterstützung ja, aber mit Bedacht! KI kann als Hilfsmittel genutzt werden, muss aber von Lehrkräften überprüft werden.
- KI-generierte Hausaufgaben: Dürfen nicht ohne Kennzeichnung abgegeben werden. Verstöße können als Täuschungsversuch gewertet werden.
- Lehrkräfte müssen sich fortbilden: Schulen sollten Schulungen zur KI-Verordnung und KI-Nutzung anbieten.
- Schüler*innen müssen ebenfalls geschult werden.
6. Empfehlungen für Schulen
- Interne Richtlinien festlegen: Welche KI-Tools dürfen verwendet werden?
- Aufsichtspflicht beachten: KI-Nutzung sollte reguliert und überprüft werden.
- Datenschutz einhalten: Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten.
Fazit: Die KI-Verordnung bringt neue Herausforderungen, aber auch Chancen. Lehrkräfte sollten sich aktiv mit der Thematik auseinandersetzen, um KI verantwortungsvoll im Unterricht sinnvoll zu nutzen.
Verwendete Literatur:
https://ai-act-law.eu/de/
